Kassenzulassung und Kassenabrechnung
Zulassungsempfehlungen (Anlage 5)
Hier finden Sie alles rund um die Krankenkassen - von der Zulassung bis zu Abrechnung.
Zulassungsbedingungen zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V
Die Abgabe von Heilmitteln zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt durch hierfür zugelassene Leistungserbringer. Voraussetzung für die Zulassung ist neben einer entsprechenden Berufsausbildung eine Praxisausstattung, die eine zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung gewährleistet. Der GKV-Spitzenverband gibt Empfehlungen zur einheitlichen Anwendung der Zulassungsbedingungen. Die Zulassung selbst wird von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen erteilt. Die Zulassungsempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V können Sie im Mitgliederbereich downloaden.
Krankenkassenabrechnung
Wir möchten Ihnen einige Hilfestellungen zur Abrechnung mit den Krankenkassen geben. Wie ist eine Rezept korrekt ausgefüllt? Welche Zuzahlung habe ich als Podologe vom Patienten zu kassieren? ...
...das alles finden Sie nach Ihrer Anmeldung zum Download!