20 Jahre Podologengesetz!
Im Jahr 2022 feiert das Podologengesetz 20-jähriges Jubiläum.
Podologengesetz und Ausbildungs-/Prüfungsverordnung für Podologinnen und
Podologen
Durch das Gesetz über den Beruf der/des Podologin/Podologen (kurz PodG) wurde 2001/2002 die Ausbildung in der damaligen medizinischen Fußpflege einheitlich geregelt.
„Diese Ausbildung soll dazu befähigen, durch Anwendung geeigneter Verfahren nach den anerkannten Regeln der Hygiene allgemeine und spezielle fußpflegerische Maßnahmen selbständig auszuführen, pathologische Veränderungen oder Symptome von Erkrankungen am Fuß, die ärztliche Abklärung erfordern, zu erkennen, unter ärztlicher Anleitung oder auf ärztliche Veranlassung medizinisch indizierte podologische Behandlungen durchzuführen und damit bei der Prävention, Therapie und Rehabilitation von Fußerkrankungen mitzuwirken.“
Demnach ist eine Podologin/ein Podologe dazu befugt, sogenannte Risikopatienten, wie z.B. Diabetiker, fachgerecht zu behandeln.
„Die Ausbildung zur/zum Podologin/Podologen ist bundesgesetzlich geregelt. Die Grundlagen bilden das oben beschriebene PodG sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen (kurz PodAPrV). Die Durchführungsbestimmungen sind auf Landesebene sehr unterschiedlich geregelt.“
Das PodG sowie das PodAPrV finden Sie nach der Anmeldung als Download.
IHK-Info zur med. Fußpflege und Podologie
Text Quelle:
Internetseite Verband deutscher Podologen (VDP)