Zum Hauptinhalt springen

Arbeitsschutz

Erfolgfaktor Mitarbeiter

Als Arbeitsschutz, bzw. ArbeitnehmerInnenschutz, werden die Maßnahmen, Mittel und Methoden zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen verstanden. Das angestrebte Ziel ist die Unfallverhütung und der Schutz der Arbeitnehmer.

Moderner Arbeitsschutz ist Managementaufgabe. Wenn Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz nicht von Anfang an in alle Prozesse eingeplant werden, wird es teuer. So ist es beispielsweise wesentlich zeit- und kostenintensiver, neue Mitarbeiter einzuarbeiten, als die bestehende Belegschaft gesund zu halten. Das gelingt nur durch eine systematische Organisation des Arbeitsschutzes.

Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft. Werner von Siemens 1880
 

Fragen rund um den Arbeitsschutz

Worum geht's?

Bei den Themen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit geht es darum, durch entsprechende Arbeitsbedingungen sichere Arbeitsplätze zu gewährleisten und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen. Im sozialen Bereich beschäftigt sich der Arbeitsschutz beispielsweise mit Arbeitszeiten oder dem Kündigungsschutz. Für Unternehmen ist ein gezieltes Arbeitsschutzmanagement sinnvoll.
 

Welche gesetzlichen Grundlagen sind zu beachten?

Die deutschen Gesetze zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit wurden nach den geltenden EU-Richtlinien ausgerichtet. Dabei sind vor allem zwei Gesetze von entscheidender Bedeutung. Zum einen gibt es das Arbeitsschutzgesetz, mit der vollständigen Bezeichnung, Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit'. 

Das Gesetz soll erklärterweise dafür sorgen, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.

Zum anderen gibt es noch das Arbeitssicherheitsgesetz, das, Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Demnach muss der Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen, die ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen sollen. 
 

Welche Pflichten bestehen für den Arbeitgeber?

Neben der grundsätzlichen Pflicht des Arbeitgebers, stets eine Optimierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben (§4 ArbSchG), sind im Arbeitsschutzgesetz verschiedene andere Pflichten festgehalten, die der Arbeitgeber in diesem Zusammenhang zu erfüllen hat. 

So hat der Arbeitgeber beispielsweise für eine regelmäßige Unterweisung (§12 ArbSchG) seiner Angestellten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit zu sorgen. 

Zudem ist die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung (§5 ArbSchG) ganz essentiell. Dabei hat der Arbeitgeber die Gefährdungen, die mit einer bestimmten Tätigkeit an einem bestimmten Arbeitsplatz verbunden sind, zu beurteilen, um so die erforderlichen Maßnahmen treffen zu können. 

Außerdem besteht für den Arbeitgeber die Pflicht zur Dokumentation (§6 ArbSchG), das heißt, er muss über die erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind.
 

Welche Vorteile bringt ein organisierter Arbeitsschutz mit sich?

Durch eine systematische Herangehensweise an das Thema Arbeitsschutz kann das Unternehmen an verschiedenen Stellen Kosten einsparen. Durch eine Optimierung des Arbeitsschutzes werden die Fehlzeiten der Mitarbeiter automatisch geringer. 

Eine weitere Kostensenkung bringen eine regelmäßige Wartung der Maschinen sowie niedrigere Versicherungsbeiträge. Außerdem lohnt es sich für den Betrieb, wenn die eigenen Angestellten so fit sind, dass keine oder weniger neue Mitarbeiter eingestellt und angelernt werden müssen.
 

Investition in den Arbeitsschutz lohnt sich!

Auch kleine und mittlere Unternehmen müssen die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes erfüllen. Wie steht es bei Ihnen? Haben Sie eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und aktualisieren Sie diese regelmäßig? Werden Ihre Mitarbeiter regelmäßig unterwiesen? Sind Ihre Mitarbeiter in Erster Hilfe ausgebildet? Wissen Ihre Mitarbeiter wie sie sich im Brandfall verhalten sollen? Haben Sie eine Sicherheitsfachkraft und einen Betriebsarzt bestellt?

Mehr zum Arbeitsschutz

Nachstehend finden Sie viele Infos zum Arbeitschutz - von der Ersten Hilfe bis zum Mutterschutz!

BUS - Unternehmerschulung

Behandlung an einem Zehennagel

Erste Hilfe

Hautschutz

Hygiene- und Infektionsschutz

Relief of pain by prescribing physiotherapy with a drug prescription with the German text "Remedies Regulation measure of physical therapy and podiatry therapy"

Gefährdungsbeurteilung

Mutterschutz

Unfallverhütungsvorschriften