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30.09.2022

Ab 1. Oktober FFP2-Masken-Pflicht für Patienten

Ab 1. Oktober gilt wieder für alle Patienten und Besucher in Podologiepraxen FFP2-Masken-Pflicht.

Bundesweite Regelungen
Von 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten bundesweit in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen:

Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testnachweispflicht. Dies gilt auch für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern.
Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.

Weitere Informationen finden Sie HIER

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