30.06.2022
Bundeseinheitliche Testverordnung ab 01.07.2022
HIER können Sie die Veröffentlichung vom 29.06.2022 im Bundesanzeiger nachlesen. Fragen & Antworten zu den COVID-Tests finden Sie HIER. Ebenfalls hat der VPT auf Facebook ein Video veröffentlicht. Dies finden Sie HIER.
Für Sie gilt bundeseinheitlich:
Sie dürfen weiter 10 Tests pro Mitarbeiter pro Monat mit der KV abrechnen, wenn Sie diese in der Praxis durchführen. Anstatt mit 3,50 € jetzt mit 2,50 €! Zum Nachweis für Ihren Besuch in Heimen können Sie dieses Formular bei den Teststellen nutzen. Viele Heime testen kostenfrei vor Ort.