21.06.2024
Pressemitteilung | Vertragsanpassung zum 1. Juli 2024 – Wegfall der Bearbeitungsgebühr
Die maßgeblichen Berufsverbände der Podologie und der GKV Spitzenverband haben sich auf Änderungen des Vertrages nach § 125 SGB V über podologische Therapie verständigt.
Die Anpassungen zielen auf eine Reduzierung der unterschiedlichen Vertragsauslegung ab und besiegeln den Wegfall der Bearbeitungsgebühr bei nachträglichen Korrekturen.
Sie treten mit der zweiten Vergütungsstufe am 1. Juli 2024 in Kraft.