31.03.2022
Verlängerung der Coronavirus-Testverordnung!
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Abrechnung der Tests zwingend bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) des jeweiligen Landes (nicht bei der KV des Bundes) erfolgen muss. Eine Auflistung der Kassenärztlichen Vereinigungen finden Sie hier.