Sachkundelehrgang zur Aufbereitung von Medizinprodukten & Qualifikation "Hygienebeauftrage(r) für Podologische Praxen"(10 FP), 2-tägig
ANMELDUNGEN WERDEN ENTGEGEN GENOMMEN
Bei der nachfolgend vorgestellten Veranstaltung handelt es sich um eine Fortbildung für zugelassene Podologen zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V für die Versorgung mit Leistungen der Podologie i. d. F. vom 30.11.2020, entspr. Anlage 4.
Inhalt:
Hygieneanforderungen – kurz gesagt – „in Amtssprache“ – auch: Lehrgang zum Erwerb der Sachkenntnis zur Aufbereitung von Medizinprodukten gem. § 4 (2) und §8 (7) MPBetreibV in Verbindung mit der RKI / BfArM-Empfehlung zu den „Anforderungen an die Aufbereitung von Medizinprodukten“ mit Qualifikation zum bzw. zur Hygienebeauftragte(m) mit dem Schwerpunkt für Podologische Praxen.
So komplex der Titel des Sachkundelehrgangs auch ist – kurz und prägnant bedeutet dies, dass derjenige, der Medizinprodukte (MP) aufbereitet, dazu auch die ausreichende Kenntnis besitzen muss. Der Erwerb der Sachkenntnis ist bereits 2002 mit in Kraft treten des Medizinproduktegesetzes eingeführt worden. Mittlerweile fordern und kontrollieren die Bundesländer, zuständigen Bezirksregierungen oder andere zuständigen Behörden diesen ignifikanten Nachweis regelmäßig. Im Rahmen des Lehrganges wird die Referentin, Frau Andrea Nitz-Schneider, die gemäß § 4 Abs. 2 & gem. § 8 Abs. 7 der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) in Verbindung mit der RKI- / BFARM-Empfehlung zu den „Anforderungen an die Aufbereitung von Medizinprodukten“, die geforderten Grundkenntnisse zu den Hygieneanforderungen, vermitteln. Lehrgangsteilnehmenden werden die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten so vermittelt, dass die in der Podologischen Praxis verwendeten Medizinprodukte nach der rechtssicheren Aufbereitung steril und keimarm eingesetzt werden können.
Lehrgangsinhalte:
- Instrumentenkunde
- Kenntnisse in Hygiene/Mikrobiologie (einschl. Übertragungswege)
- Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten gem. der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim RKI und des BfArM Risikobewertung und Einstufung der Medizinprodukte am Diabetes Patienten
- Räumliche und organisatorische Aspekte der Aufbereitung
- Erstellen von Verfahrens- und Arbeitsanweisungen zur Aufbereitung
- Rechtskunde (MDR, MPDG, MPBetreibV, BioStoffV)
- Schwerpunkt der Aufbereitung
- Sachgerechtes Vorbereiten
- Reinigung/Desinfektion/Sterilisation - Funktionskontrolle
- Verpackung
- Kennzeichnung
- Lagerung
Der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang befähigt die Person zur Freigabe der aufbereiteten Medizinprodukte, ausschließlich bezogen auf die Podologie.
Der Lehrgang richtet sich ausschließlich an Podologinnen und Podologen. Der zweitägige Lehrgang umfasst 24 Unterrichtseinheiten in Präsenz und findet jeweils in der Zeit von 9:00 – 18:30 Uhr statt.
Der Lehrgang schließt am zweiten Fortbildungstag mit einer schriftlichen Lehrgangsinhaltsüberprüfung ab. Ist die Lehrgangsinhaltsüberpüfung erfolgreich bestanden, wird eine entsprechende Teilnahmebescheinigung ausgehändigt.
Darüber hinaus werden zusätzliche Lehrgangsinhalte vermittelt, damit zudem die Qualifikation „Hygienebeauftragte(r) für Podologische Praxen“ vergeben werden kann.
Neben weiterer Gesetzteskunde (IfSG, Bio-StoffV, TRBA 250), werden die Mikrobiologie (einschließlich Übertragungswege) und die Erstellung von Verfahrens- und Arbeitsanweisungen angemessen thematisiert. Besonders berücksichtigt werden Inhalte und Umsetzung eines Hygieneplans (Personalhygiene, Haut- und Händedesinfektion, Schutzkleidung und Ausrüstung, Wäscheaufbereitung, Abfallentsorgung, sowie der Reinigungs- und Desinfektionsplan).
inkludierte Leistung
- Mineralwasser im Tagungsraum
- Kaffeepause am Vormittag
- Mittagsbuffet inkl. Softgetränk
- Kaffeepause am Nachmittag
- Teilnahmebescheinigung mit der Anzahl der erworbenen Fortbildungspunkte
Laufzeit an den Veranstaltungstagen
9:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Fortbildungspunkte (FP):
10 Fortbildungspunkte
Referentin:
Dipl.-Psychologin Andrea Nitz-Schneider,
Fachkraft für Arbeitssicherheit,
Technische Sterilisationsassistentin DGSV
Teilnahmegebühren:
ermäßigt für Mitglieder (LV West): 269,- EUR
Mitglieder aus anderem LV: 329,- EUR
Nichtmitglieder: 408,- EUR
Anmeldung/Abmeldungen:
An- und Abmeldungen müssen grundsätzlich schriftlich an die Geschäftsstelle erfolgen.
Stornogebühren, Tausch & Vertragsannahme
Bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir 28,00 Euro Bearbeitungsgebühr, danach wird die volle Teilnahmegebühr berechnet. Bei Fernbleiben der Veranstaltung ohne Abmeldung oder Stornierung wird ebenfalls die volle Teilnahmegebühr fällig. Eigenmächtiger Tausch oder Platzvergabe unter den Teilnehmern ist unzulässig – es werden in dem Falle keine Zertifikate / Teilnahmebescheinigungen ausgestellt. Die Annahme Ihrer Anmeldung (Vertragsannahme) erfolgt mit Versand der Anmeldebestätigung durch uns als Veranstalter.