08.01.2021
Abschaffung der AU!
Die stufenweise Abschaffung des AU-Scheins betrifft die Papierform, denn ab 01.10.2021 soll diese Bescheinigung digitalisiert werden.
Die ab Oktober sogenannte elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (= eAU) wird dann von der Arztpraxis selbst an die entsprechende Krankenkasse übermittelt.
Ab 1. Juli 2022 ist es geplant, dass die Krankenkassen die eAU dann ebenfalls automatisch an den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin weitergeben.
Wichtig! Bis zur vollständigen Umstellung 2022 müssen Arbeitnehmer den „gelben Schein“ 2021 noch selbst beim Arbeitgeber abgeben.
Ob dieser dann noch gelb sein wird, ist fraglich – das bisherige AU-Formular wird durch einfache Ausdrucke für Versicherte und Arbeitgeber ersetzt.
Quelle: https://bit.ly/3hTyVfn