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Unfallverhütungsvorschriften

Unfallverhütungsvorschriften sind rechtsverbindliche Normen, die zu dem Zweck erlassen werden, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. In den Vorschriften werden Anforderungen an die Sicherheit betrieblicher Einrichtungen und Arbeitsverfahren sowie an Verhaltensweisen der Beschäftigten und an die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes festgelegt. 

Angesprochene Personengruppen, der Unfallverhütungsvorschriften sind Unternehmer und Versicherte, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Beide müssen sich an die darin enthaltenen Vorschriften halten. Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen geahndet werden.

Unfallverhütungsvorschriften werden von den Berufsgenossenschaften und den sonstigen Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung erlassen und müssen durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt werden. Für die privaten Unternehmen im Gesundheits- und Pflegebereich erlässt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Unfallverhütungsvorschriften. Bei Unternehmen der öffentlichen Hand oder Unternehmen, an der diese überwiegend beteiligt ist oder die sie sonst beherrscht, sind die Unfallkassen des Bundes oder der Länder zuständig.

Unfallverhütungsvorschriften sind Teil eines komplexen Systems des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit, das aus staatlichem Recht (Gesetze und Rechtsverordnungen) und dem autonomen Recht der Unfallversicherungsträger besteht. 

Die Unfallversicherungsträger haben den Auftrag, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten (Päventionsauftrag). In diesem Rahmen erlassen sie Unfallverhütungsvorschriften als so genanntes autonomes Recht, das heißt, sie sind frei und unabhängig von staatlicher Einflussnahme bei der Frage, ob und mit welchem Inhalt sie Unfallverhütungsvorschriften schaffen. Sie unterliegen dabei lediglich der staatlichen Rechtsaufsicht. Den Erlass von Unfallverhütungsvorschriften beschließen die Vertreterversammlungen der Unfallversicherungsträger, die paritätisch mit Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer besetzt sind.

Unfallverhütungsvorschriften werden mit UVV oder GUV-V (Vorschriften der Gesetzlichen Unfallversicherung) abgekürzt. Die Berufsgenossenschaften bezeichnen die von ihnen erlassenen Unfallverhütungsvorschriften als berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV oder VBG).

Für die Podologie- und Fußpflegepraxis sind u.a. folgende Unfallverhütungsvorschriften von Bedeutung: ...

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