Erste Hilfe
Um sicherzustellen, dass bei einem Unfall Erste Hilfe geleistet werden kann, ist der Arbeitgeber verpflichtet, Ersthelfer ausbilden zu lassen. In vielen Fällen trägt die BGW die Kosten für die Aus- und Fortbildung.
Damit jederzeit bei einem Arbeitsunfall sofort geholfen werden kann, muss in jedem Unternehmen von 2 bis 20 anwesenden Versicherten stets mindestens ein Ersthelfer anwesend sein.
Die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer besteht aus einem 9-stündigen Lehrgang, der spätestens alle zwei Jahre durch ein achtstündiges Erste-Hilfe-Training aufgefrischt werden muss. Grundlehrgang und Fortbildung dürfen nur durch sogenannte ermächtige Stellen durchgeführt werden.
Die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen für Führerscheinbewerber nach § 19 Abs. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) reicht als Erste-Hilfe-Ausbildung für betriebliche Ersthelfer nicht aus. Die BGW übernimmt daher keine Kosten.
Die Landesverbände des Deutschen Verbandes für Podologie (ZFD) e.V. bieten diese Ersthelfer-Ausbildung in Zusammenarbeit mit anerkannten Anbietern an. Bitte wenden Sie sich an Ihre Landesgeschäftsstelle oder schauen Sie im Menüpunkt "Veranstaltungen" nach passenden Veranstaltungsorten.
Änderungen ab dem 30.04.22 | Neue Anforderungen an Verbandskästen
Seit November letzten Jahres gelten neue Anforderungen an Verbandskästen, berichtet die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (kurz BGW). Bis zum 30. April 2022 haben Betriebe noch Zeit, ihr Erste-Hilfe-Material zu erweitern. Aktualisiert wurden die DIN 13157 (kleiner Verbandkasten) und die DIN 13169 (großer Verbandkasten). Dabei hat sich im Vergleich zu den DIN-Versionen nur wenig verändert. Dazugekommen sind Gesichtsmasken (mindestens Typ I (nach DIN EN 14683)), Feuchttücher und die Menge an Pflastern.
Die BGW betont, dass keine neuen Verbandskästen gekauft werden müssen. Es reicht aus, die Materialien normgerecht zu ergänzen. Weitere Informationen finden Sie HIER.
Hinweise und Informationen rund um dieses Thema stehen Ihnen nach der Anmeldung als Download zur Verfügung.