22.04.2021
Arbeitnehmerschutz: "Test-Angebotspflicht" gilt für alle Arbeitgeber!
Das Erklärungsvideo des Justiziars und Leiters der Rechtsabteilung des Landesverbandes NRW finden Sie unter Corona-Infos nach dem Log-In.
Die neue Arbeitsschutzverordnung besagt, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern wöchentlich ein bzw. zwei Corona-Tests zur Verfügung stellen müssen. Dabei besteht keine Dokumentationspflicht über die Durchführung oder Ergebnisse der Tests, jedoch muss der Arbeitgeber -beispielsweise durch Rechnungen- nachweisen können, Tests gekauft und somit zur Verfügung gestellt zu haben.