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29.10.2020

Beschluss von Bund und Ländern zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie

Videokonferenz mit der Bundeskanzlerin vom 28.10.2020

Wie befürchtet, gibt es seit gestern, 28.10.2020, einen partiellen Lockdown, welcher ab dem 02.11.2020 gilt.

Die Maßnahmen dieses Lockdowns wurden zwischen Bund und Ländern verhandelt.
Die detaillierten Ländermaßnahmen stehen derzeit noch aus, sollten jedoch in Kürze von den einzelnen Bundesländern bekannt gegeben werden.
Wir bitten Sie, dies zu berücksichtigen!

Für Gesundheitsberufe gilt folgendes:
(Auszug aus dem Protokoll der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder.)

Punkt 8:Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem
Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.“

Das Protokoll der Videokonferenz sowie alle aktuellen Neuigkeiten finden Sie auf der Internetseite der Bundesregierung unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de

Wenn Sie als Podologe/Podologin weitere Fragen haben und Mitglied in unserem Verband sind, melden Sie sich bitte in Ihrem Landesverband. Eine Auflistung der
Landesverbände finden Sie hier: https://www.podo-deutschland.de/verband/landesverbaende

Sind Sie Fußpfleger*in und haben weitere Fragen? Bitte wenden Sie sich an Ihr örtliches Gesundheits- oder Ordnungsamt!

Ihr podo deutschland Team – alles Gute und bleiben Sie gesund!

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