21.07.2021
Heilmittelverträge nach § 125 SGB V - Hochwassersituation
Der GKV-Spitzenverband gab bekannt, dass von der Unwetter-Katastrophe betroffene Praxen die Möglichkeit bekommen, ihre Behandlungen zunächst bis zum 15. August 2021 an anderen Orten zu erbringen.
Dies bedeutet konkret, dass Heilmittel, für die kein Hausbesuch verordnet wurde, im Haus des Versicherten oder an einem anderen Ort erbracht werden dürfen. Hierbei entsteht aber keine Hausbesuchsvergütung! Das Kürzel „HW“ ist auf der Verordnung zu markieren.
Das Schreiben des GKV-Spitzenverbandes finden Sie hier!