18.03.2021
Informationen der GKV zu Heilmitteln
Die podologische Therapie (Podologie) ist bekanntermaßen ein Heilmittel, also eine medizinische Dienstleistung, die von Vertragsärzt*innen verordnet und von dafür ausgebildeten Therapeut*innen abgegeben werden muss. Für diese Abgabe benötigen die Therapeut*innen eine Zulassung, die bei der zugehörigen Arbeitsgemeinschaft nach § 124 Absatz 2 SGB V des jeweiligen Bundeslandes beantragt werden kann.
Den gesamten Bericht und weitere hilfreiche Links finden Sie hier: https://bit.ly/3rXiCT0