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31.01.2022

Update!

Kürzlich stand eine Verschiebung des Datums zur offiziellen Impfpflicht, aufgrund der zu erwartenden Mehrarbeit für die Gesundheitsämter im Raum. Diese Verschiebung wird es nicht geben. Die Meldung ist nach wie vor bis zum 16.03.2022 beim lokalen Gesundheitsamt zu tätigen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Verkürzung des Genesenen Status auf nur noch 90 Tage.

Weiterhin erhöht sich der Druck auf das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bzgl. der Veröffentlichung von Kriterien zur Beurteilung der zukünftigen Tätigkeit von gemeldeten Therapeuten. Sobald diese Kriterien veröffentlicht werden, informieren wir Sie zeitnah.

Wie bereits bekanntgegeben bitten wir Sie, Ihre Meldung fristgerecht abzugeben und weiterzuarbeiten bzw. Ihre Praxis nicht zu schließen, bis das Gesundheitsamt über Ihre Meldung entschieden hat.

Reinigungs- und administratives Personal muss nur gemeldet werden, wenn direkter Kontakt zu Patienten besteht. Sollte dieses Personal grundsätzlich arbeiten, wenn Ihre Praxis geschlossen ist, ist keine Meldung notwendig. Besteht jedoch Patientenkontakt, muss auch das Reinigungs- und administrative Personal dem Gesundheitsamt gemeldet werden.

Diese Informationen können Sie auch dem Video von RA Benjamin Alt entnehmen.

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