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10.03.2022

Update!

Kürzlich hat RA Benjamin Alt ein erneutes Update zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Bezug auf Pflegeheime gegeben, da diese nun vermehrt ankündigen, ab dem 16.03.2022 Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, den Zutritt zu verwehren.

Dieses Zutrittsverbot gegenüber sogenannten „externen Dienstleistern“ ist nach der Handreichung des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach in Ordnung.

Podologen gehören in diesem Zusammenhang in die Gruppe der „externen Dienstleister“, da sie als Therapeuten regelmäßig Pflegeheime betreten.

Durch diese Einschränkung können einige Arbeitnehmer nicht mehr die geforderten Leistungen, welche im jeweiligen Arbeitsvertrag festgehalten sind, erfüllen. Arbeitgeber stehen vor der Herausforderung, ihr Personal neu aufzustellen. Bisher sind arbeitsschutzrechtliche Fragen in Bezug auf das Betretungsverbot in Pflegeheimen für nicht geimpftes oder genesenes Personal noch nicht geklärt.

Das Video von RA Alt finden Sie HIER. Weitere Information zu diesen Themen können Sie unter https://www.zusammengegencorona.de/ nachlesen.

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